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Wichtiger Hinweis zur Förderung in den Fördertöpfen EFRE- und ESF+

Wir möchten darauf hinweisen, dass Projekte in den Förderfonds EFRE und ESF+ in der aktuellen Förderperiode 2021–2027 spätestens bis zum 30.06.2028 vollständig umgesetzt und die Abrechnung sowie Auszahlung bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt als zuständiger Bewilligungsbehörde erfolgt sein muss. Hintergrund ist das formale Ende der Förderperiode im Jahr 2027, an das sich eine begrenzte Abwicklungs‑ und Zahlungsphase anschließt.

Vor diesem Hintergrund kann der kommende Förderaufruf möglicherweise eine der letzten Gelegenheiten innerhalb der aktuellen Förderperiode bieten, Projekte für eine Förderung aus EFRE‑ bzw. ESF+‑Mitteln bei der LAG einzureichen. Insbesondere bei Projekten mit längeren Laufzeiten oder einem höheren Umsetzungs‑ und Abrechnungsaufwand ist daher frühzeitig sicherzustellen, dass das Vorhaben fristgerecht abgeschlossen und die Fördermittel vollständig bis zum Ende der Förderperiode abgerufen werden können. Bitte berücksichtigen Sie in der Planung, dass im Falle einer positiven Auswahlentscheidung durch die LAG zunächst der offizielle Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden muss. Mit der Umsetzung des Vorhabens kann erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Mit der Teilnahme am Projektaufruf ist kein Anspruch auf Fördermittel verbunden.

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