Wichtige Information zu Beratungen durch das Management:
Die im Rahmen der Beratung bereitgestellten Informationen erfolgen als freiwillige Leistung und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Die abschließende Entscheidung über die Förderfähigkeit und Bewilligung der durch die LAG bestätigten Vorhaben liegt ausschließlich bei der zuständigen Bewilligungsbehörde.