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Förderbedingungen

Wie werden Ihre Projekte gefördert?

Die Projektauswahl erfolgt auf Grundlage eines transparenten und integrativen Verfahrens. Dazu führt das LAG-Management gemeinsam mit dem Beirat, dem LAG-Vorstand und der LAG-Mitgliederversammlung eine Bewertung anhand eines mehrstufigen Kriterienkatalogs mit Mindest- und Qualitätskriterien durch.

Die Projektskizze ist von zentraler Bedeutung im Rahmen des Antragsverfahren. Das LAG-Management wird die Projektskizze im ersten Schritt prüfen.

Dabei wird geprüft, ob die Skizze vollständig ist. Es wird auch eine Vorbewertung anhand der Mindestkriterien durch das LEADER-Management durchgeführt.

Die zehn Mindestkriterien müssen erfüllt sein, um den Status „Förderfähig“ zu erlangen und im nächsten Schritt zur Punktebewertung zugelassen zu werden. Das LAG-Management nimmt die Prüfung Ihres Projektes

anhand der eingereichten Projektskizze vor und unterstützt Sie durch Besuche, Videokonferenzen, Telefonate und per E-Mail. Auch eine Überarbeitung der bereits eingereichten Projektskizze Ihrerseits ist möglich.

Die Punktebewertung erfolgt mittels der in der LES vorgegebenen Qualitätskriterien.

Eine schriftliche Zusammenfassung und Begründung wird im Zuge dessen ebenfalls erstellt.

Schrittweiser Ablauf

Schritt 1: Prüfung und Bewertung der Projektskizzen

Prüfung auf Vollständigkeit und Förderrichtlinienkonformität anhand der Mindestkriterien sowie Erstbewertung (Punktebewertung) anhand der Qualitätskriterien durch das LAG-Management   

Schritt 2: Bewertung durch den Beirat

Option zur Vorstellung der Projektanträge durch Antragsteller vor dem Beirat und Projektbewertungsanpassung durch den Beirat.

Schritt 3: Empfehlung durch den Vorstand

Während einer LAG-Vorstandssitzung werden die Bewertungen und Einschätzungen begründet, angepasst und bestätigt. Es erfolgt außerdem der Entwurf einer Rangfolge nach Punkten durch den LAG-Vorstand und eine Empfehlung der Projekte und deren Rangfolge an die Mitgliederversammlung. 

Schritt 4: Entscheidung

Die Mitgliederversammlung entscheidet final über die Projektbewertungen und beschließt die, aus den Punktzahlen der einzelnen Projekte, abgeleitete Liste geförderter Projekte. Im Nachgang werden die Akteure über die Bewertungen der Projekte informiert.

So können Sie einen Förderantrag einreichen

Melden Sie sich direkt bei uns, wenn Sie einen Förderantrag einreichen wollen. Wir helfen Ihnen gerne bei jedem Ihrer Schritte.
Detaillierter Entscheidungsprozess | Unterstützung durch das LAG-Management | Transparente Entscheidungsgrundlage

Kontakt

Initiativen und Wettbewerbe

Die öffentlich ausgeschriebenen Wettbewerbe zielen darauf ab, lokale Akteure zu mobilisieren, kreative Lösungen zu fördern und die Entwicklung ländlicher Gebiete in Sachsen-Anhalt zu unterstützen. Hierbei werden Projekte durch eine Projektskizze beim LAG-Management eingereicht und bewertet. Die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger hat sich in den Regionalentwicklungsprozessen als entscheidender Erfolgsfaktor erwiesen.

Daher wird die LAG verstärkt auf dieses Thema eingehen. Geplant sind Formate zur engeren Zusammenarbeit mit regionalen Institutionen wie Bildungsträgern. Zu den Initiativen zählen auch Instrumente wie Wissensforen für Projektträger, die von den LAGs organisiert werden. Diese Veranstaltungen bieten Einblicke in relevante Förderrichtlinien, Informationen zu alternativen Finanzierungsquellen wie Crowdfunding und aktuelle Trends zu Themen wie Tourismus, demografischer Wandel, Daseinsvorsorge und Klimawandel.

Bewertungs-
kriterien

Die Bewertungskriterien für die Förderprojekte unterscheiden sich in zwei Kategorien: Die Mindest- und Qualitätskriterien. 

Alle Mindestkriterien müssen von jedem Förderantrag erfüllt werden, damit dieser sich für die qualitative Bewertung qualifiziert.

Bei den Qualitätskriterien wiederrum wird in allgemeine und handlungsfeldspezifische Qualitätskriterien unterteilt. Das Erreichen einer möglichst hohen Punktzahl im jeweiligen Handlungsfeld sorgt für eine hohe Bewertung und damit für einen hohen Platz in der Rangfolge der Projekte.

Mindestkriterien

Die Projektskizze ist fristgerecht eingegangen.

Der Projektträger ist benannt. 

Die Projektbeschreibung ist vollständig, nachvollziehbar und begründet.

Das Projekt leistet einen Beitrag zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie und lässt sich einem Handlungsfeld der LES zuordnen.

Das Projekt ist entsprechend der Förderrichtlinien grundsätzlich förderfähig.

Es liegt ein Kosten- /Finanzierungsplan vor und der Projektträger beteiligt sich mit eigenen finanziellen Mitteln an dem Projekt (Eigenanteil ist gesichert).

Die Ziele des Projektes sind begründet und nachvollziehbar. Ggf. sind messbare Zwischenziele definiert und terminiert.

Bei Investitionen: Die nachhaltige Nutzung ist gesichert bzw. liegt ein schlüssiges Nutzungskonzept vor. 

Die Passfähigkeit des Projektes zu übergeordneten sowie regionalen Planungsund Entwicklungszielen ist gegeben.

Die Projektentwicklung ist so weit vorangeschritten, dass mit der Umsetzung zeitnah begonnen werden könnte (z.B. Genehmigungen liegen vor oder sind beantragt bzw. die Notwendigkeit nachweisbar geklärt).

Allgemeine Qualitätskriterien

Stärkung der Lebensqualität in den Orten/der Region für mindestens eine relevante Zielgruppe

Beitrag zur Stabilisierung der demografischen Entwicklung bzw. zur Gestaltung des demografischen Wandels

Dienen der wirtschaftlichen Stabilisierung und Stärkung im LAG-Gebiet

Dienen des Klimaschutzes und/oder der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen

Beitrag zum Schutz des kulturellen Erbes

Stärkung der regionalen Identität und Förderung des regionalen Selbstbewusstseins

Stärkung des dynamischen Prozesses zur Nutzung neuer Potenziale für eine zukunftsweisende Gestaltung der Region

Nachhaltige Investition mit einem Mehrwert für den Ort/die Region

Modell- und/oder Pilotcharakter und Innovation für die Region

Beitrag zur regionalen Vernetzung und/oder zur Entwicklung von Kooperationsstrukturen

Dienen des Wissensaufbaus, der Bildung und/oder der Kompetenzentwicklung von mind. einer relevanten Zielgruppe

Förderung von Gleichberechtigung und/oder die Integration, Inklusion und die Teilhabe benachteiligter Menschen

Handlungsfeldspezifische Qualitätskriterien

  • Erhöhung der Attraktivität des Ortes/der Region.
  • Dienen des bedarfsgerechten und nachhaltigen Ausbaus der Daseinsvorsoge
  • Dienen des Erhalts und der Inwertsetzung des kulturellen Erbes

  • Stärkung der Zivilgesellschaft, bürgerschaftlicher Strukturen, ehrenamtlichen Engagements
  • Innovativer sozialen Ansatz für die Gestaltung der Zivilgesellschaft
  • Beitrag zum Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz

  • Bieten von Lösungsansätzen für Existenzgründungen, Nachfolgemanagement und/oder Fachkräftesicherung
  • Schaffung mind. eines neuen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes 
  • Sicherung von Einkommen und Arbeitsplätze auch nach dem Förderzeitraum

  • Beitrag zur Erhöhung der regionaln Wertschöpfung und Schaffung zusätzlicher Einkommensmöglichkeiten
  • Inwertsetzung von regionalen Potenzialen und/oder Verbesserung der Vermarktung regionaler Produkte
  • Dienen des Aufbaus bzw. der Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur

  • Beinhalten eines innovativen Ansatzes zur Neugestaltung des Landlebens und zur Stärkung der Resilienz (Krisenfestigkeit)
  • Dienen der Entwicklung und Umsetzung neuer Wohnformen und bedarfsgerechter Wohnangebote
  • Unterstützung des regionalen Prozesses zum Umgang mit Leerstand und Brachflächen

  • Beitrag zur Beseitigung von Leerständen oder Nutzung von innerörtlichen brachliegenden Flächen
  • Generieren von Zuzug in die Region
  • Unterstützung von Marketinginitiativen zur Verbesserung des Images der Region oder der überregionalen Bekanntmachung der Region